Honorarvereinbarung

In machen Fällen wird es nötig und günstig sein, eine Honorarvereinbarung zu schliessen.

Diese ist dann unabhängig von den gesetzlichen Gebühren. Abgerechnet wird nach einem Stundensatz, der zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten frei zu verhandeln sein wird.
Sie bezahlen in diesem Fall nur die tatsächliche Tätigkeit, unabhängig vom Streitwert und den damit einhergehenden starren Gebührensätzen. Dies kann insbesondere bei Fällen mit hohen Streitwerten günstig sein.
Auch ist aber stets ein offenes Gespräch zu führen, in dem die Grundlagen des Stundenansatzes dargelegt und verhandelt werden können.

Der Vorschuss

Rechtliche Streitigkeiten, insbesondere gerichtliche, können sich lange, manchmal über Jahre hinziehen. Aus diesem Grund gestattet es § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), dass der Rechtsanwalt einen Vorschuss auf seine entstandenen und die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren verlangen kann.

Die Ratenzahlung

Manche Rechtstreitigkeiten können sehr viel Geld kosten, insbesondere, wenn keine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht. Mitunter will aber auch jemand, der nicht über viel Geld verfügen kann, sein Recht durchsetzen, bzw. sieht sich Ansprüchen ausgesetzt, die gegen ihn gerichtet sind.
Unsere Kanzlei ist in solchen nach entsprechender Erörterung bereit, eine Ratenzahlung auf die entstandenen Gebühren zu vereinbaren. Höhe der Raten, Zinsen und Laufzeit der Ratenvereinbarung hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.
Sprechen Sie auch darüber mit uns.