Philosphie


„Hast Du Ärger, geh’ zu Berger!“
Wir verstehen uns als Anwälte unserer Mandantschaft und sind stets bemüht, eine für alle Beteiligten möglichst optimale Lösung zu finden. Dabei stellen wir uns vor unser Klientel - bei Gericht genauso wie im außergerichtlichen Verfahren. Unsere Tätigkeiten gehen über das bekannte „streitige Verfahren“ hinaus. Die unterschiedlichen Verfahren und Arbeitsbereiche können Sie gerne demnächst hier nachlesen.

Um für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis erzielen zu können, gelten für uns im Rahmen der Zusammenarbeit gegenseitiges Vertrauen, Ethik und Ehrlichkeit als Basis unseres Tuns. Im Laufe der Jahre haben wir uns diese bestimmte Haltung erarbeitet, die uns nicht nur den aktuellen Fall betrachten, sondern auch alle damit zusammenhängenden Außenumstände berücksichtigen lässt.

Vertrauen, Offenheit und Fairness - sowohl von Seiten des Anwalts als auch des Klienten - sind das Fundament einer professionellen und effektiven Arbeit.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie hier




  • Zwischen Dienstleistungsrecht und Berufspflichten
Die Anwaltskanzleien in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Vielzahl von Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Dies betrifft Ländergesetze, Bundesgesetze, europäische Gesetze und viele internationale Abkommen.
Im Gegensatz zu normalen Dienstleistungsbetrieben unterliegen Anwaltskanzleien in der Bundesrepublik Deutschland besonderen Berufspflichten. Diese sind in einer eigenständigen Berufsordnung geregelt, sodass viele in anderen Dienstleistungen üblichen Maßnahmen nicht getroffen werden dürfen.
Das betrifft zum Beispiel die Möglichkeit Werbungen zu schalten oder mögliche Dienstleistungen zu bewerben.

    • die Rahmenordnungen der Kanzlei
    • Individualität und Einzelfälle
Der Vorteil einer kleinen Kanzlei besteht darin, dass persönliche und individuelle Bearbeitungen möglich sind. Wie bereits unter dem Punkt 2.5 (Termine) erläutert, besteht, insbesondere bei dringenden Fällen, die Möglichkeit, Termine zu vergeben, wenn die Woche eigentlich bereits verplant ist.
    • persönlicher Mandanten Bezug
Sehr wichtige ist der Kanzlei auch eine persönliche und teils fast familiäre Atmosphäre. Dies fördert den Zusammenhalt der Belegschaft und den Kontakt mit dem/der jeweiligen Mandanten/-in. Zudem bildet es die Grundlage für ein langjähriges Stammklientel.
    Aufgrund der bereits genannten Berufsordnung besteht ein weitreichendes Werbungsverbot für Anwälte in der BRD. Dementsprechend können und dürfen nur objektive Fakten als Grundlage einer Werbung herangezogen werden.
      Durch langjährige und harte Arbeit kann die Kanzlei ein großes Spektrum an Bekanntheit vorweisen. Mittlerweile bearbeiten die Rechtsanwälte/-innen bundesweit die juristischen Probleme Ihrer Klienten.
        • Stammkundschaft
      Auch in einer Anwaltskanzlei gibt es Stammkundschaft. Jedoch nicht die „Typische“, die einmal im Monat gegen ein Gesetz verstoßen hat oder sich gegen derartige Vorwürfe zu wehren hat. Aber beispielsweise Unternehmen müssen regelmäßig Arbeitsverträge erstellen oder überprüfen lassen oder im Bereich der Immobilienverwaltung müssen regelmäßig Mietverträge geschlossen oder überprüft werden. Aus Gründen der Einfachheit sowie Übersichtlichkeit und vorallem wenn man zufrieden ist, wird man alle seinen Angelegenheiten natürlich von einer Kanzlei bearbeiten lassen und sich nicht für alles eine andere Kanzlei suchen.
        • Laufkundschaft
      Neben der Stammkundschaft gibt es auch immer wieder die sog. Laufkundschaft, also Mandanten/-innen, die nur selten oder teils auch nur einmal einen rechtlichen Beistand benötigen.