Das Familienrecht

In dieses Ressorts fallen alle Rechtsprobleme, die sich um das Thema Partnerschaft und Familie drehen:

Das beginnt mit Partnerschaftsverträgen oder Eheverträgen, also der klaren Regelung der jeweiligen Verantwortlichkeiten, bevor zwei Menschen sich in eine Lebenspartnerschaft oder eheliche Lebensgemeinschaft begeben.

Häufig wird nicht beachtet, welche rechtlichen Auswirkungen eine solche Bindung entfaltet, da zwar der emotionale Aspekt dieser Paarbeziehung gesehen wird, viel zu selten aber in objektiver Weise auch der wirtschaftliche Aspekt Beachtung findet. Unsere wechselseitigen wirtschaftlichen Verflechtungen sind aber auch Ausdruck einer bestimmten Werte-Ordnung. Frühzeitig sich hierüber auszutauschen, damit nicht unterschwellige Erwartungshaltungen dann im Verlauf der Partnerschaft erst zu Tage treten, ist sinnvoll. Denn gerade die unterschiedlichen Vorstellungen im wirtschaftlichen Bereich führen im Verlauf einer Partnerschaft oft dazu, dass diese schließlich zerbricht.

Und es gilt: je früher ein Konfliktkreislauf durchbrochen oder unterbrochen werden kann, um so hilfreicher und sinnvoller kann eine lösungsorientierte Problemlösung erfolgen.

Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite, außergerichtlich und mit einer klar strukturierten Konfliktlösungsmethodik. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Umsetzung Ihrer Wünsche in einen rechtlich fundierten Vertrag.
Aber auch dann, wenn Ihre unterschiedlichen Wertvorstellungen aufeinanderprallen und zu Konflikten führen, können wir Sie bei der Problemlösung unterstützen: mit Mitteln der Mediation, der Schlichtung, des Konfliktmanagements.

Ist die Partnerschaft gescheitert, so müssen ebenfalls die wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt werden. Sinnvollerweise einvernehmlich und außergerichtlich. Unterhaltsfragen, Zugewinn und Hausratsteilung sind hier die Kernprobleme.
Denn hier liegen häufig auch die Ursachen für die weiteren Schwierigkeiten bei der Auflösung der Ehe oder der Lebensgemeinschaft: die Frage, wie es mit den gemeinsamen Kindern weitergeht.

Eine wichtige und zentrale Frage, da die Kinder ein Recht darauf haben, dass ihnen beide Elternteile erhalten bleiben.

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht herbeigeführt werden kann, dann unterstützen wir Sie natürlich auch in anstehenden gerichtlichen Verfahren. Sowie dann, wenn die Scheidung und der Rentenausgleich durchgeführt werden müssen.