Die Kosten
Immer wieder gibt es Diskussionen über die Kosten von Anwälten. Wichtig zu verstehen ist zunächst, daß wir als Anwälte keine Behörde sind, sondern freiberufliche Anwälte. Das heisst, von den Gebühren und Honoraren, die wir einnehmen, müssen wir unsere kompletten betrieblichen Kosten tragen und natürlich wollen wir auch für unsere Arbeit und unsere Erfahrungen entlohnt werden. Vielleicht gefällt Ihnen diese kleine AnekdoteIm Zuge einer größtmöglichen Transparenz erläutern wir Ihnen hier gerne die Kosten, die wir tragen.
- Raummiete und Nebenkosten,
- Personalkosten und Sozialabgaben,
- Gerätekosten und Wartungsgebühren,
- Telefon, Papier, etc.
- Haftpflichtversicherung, Zwangsmitgliedschaften, Zwangsbeiträge an die (Rechtanwalts-)Kammer,
- IT und Wartung,
- Notwendige Gesetzestexte und Fachliteratur,
- Zugänge zu aktuellen Rechtssprechungen mit bis zu täglich 300 neuen Entscheidungen,
- Weiterbildungskosten, um stets auf dem aktuellen Stand sein zu können,
- Aktenentsorgungen, damit Ihre Unterlagen nicht in falsche Hände geraten nach Abschluß der Angelegenheit.
Ein weiteres Beispiel: In einem gerichtlichen Verfahren sind die Schriftsätze dreifach einzureichen. Jede e-Mail, die Sie/wir schreiben muss auch in gedruckter Form vorliegen. Alleine die Papier und Kopierkosten übertreffen diese Kostenpauschale schon bei weitem.
Wir möchten auch gerne weiterhin möglichst jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Klärung von rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehen zu können, und wollen ein Drei- oder Vier-Klassen-Rechtssystem nicht zuzulassen. Aber wir sind, wie jedes andere Unternehmen auch, wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Wir kommen an notwendigen Modernisierungen nicht vorbei, genau so wenig wie an steigenden Kosten.