Die Kosten

Immer wieder gibt es Diskussionen über die Kosten von Anwälten. Wichtig zu verstehen ist zunächst, daß wir als Anwälte keine Behörde sind, sondern freiberufliche Anwälte. Das heisst, von den Gebühren und Honoraren, die wir einnehmen, müssen wir unsere kompletten betrieblichen Kosten tragen und natürlich wollen wir auch für unsere Arbeit und unsere Erfahrungen entlohnt werden. Vielleicht gefällt Ihnen diese kleine Anekdote

Im Zuge einer größtmöglichen Transparenz erläutern wir Ihnen hier gerne die Kosten, die wir tragen.
  • Raummiete und Nebenkosten,
  • Personalkosten und Sozialabgaben,
  • Gerätekosten und Wartungsgebühren,
  • Telefon, Papier, etc.
  • Haftpflichtversicherung, Zwangsmitgliedschaften, Zwangsbeiträge an die (Rechtanwalts-)Kammer,
  • IT und Wartung,
  • Notwendige Gesetzestexte und Fachliteratur,
  • Zugänge zu aktuellen Rechtssprechungen mit bis zu täglich 300 neuen Entscheidungen,
  • Weiterbildungskosten, um stets auf dem aktuellen Stand sein zu können,
  • Aktenentsorgungen, damit Ihre Unterlagen nicht in falsche Hände geraten nach Abschluß der Angelegenheit.
Wir sind bemüht, Ihnen die Büroöffnungszeiten so zur Verfügung zu stellen, so daß Sie die Möglichkeit für Termine oder Rücksprachen in möglichst großem Umfang haben. Dank moderner Kommunikationswege sind wir über Telefon, Fax und E-Mail ebenfalls erreichbar, auch hier um Ihnen die Kommunikation mit uns zu erleichtern. All das erfordert aber Zeit- und Arbeitsaufwand und verursacht Kosten. Ein Großteil von Ihnen ist am leichtesten über Handy erreichbar, wo die Telefonkosten deutlich höher sind als im Festnetz. Gerne rufen wir Sie zurück, damit Dinge abgeklärt werden können; aber auch diese Flexibilität ist mit Kostenaufwand verbunden. Eine Kostenpauschale von 20EUR deckt hier schon lange nicht mehr den Aufwand ab.
Ein weiteres Beispiel: In einem gerichtlichen Verfahren sind die Schriftsätze dreifach einzureichen. Jede e-Mail, die Sie/wir schreiben muss auch in gedruckter Form vorliegen. Alleine die Papier und Kopierkosten übertreffen diese Kostenpauschale schon bei weitem.

Wir möchten auch gerne weiterhin möglichst jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Klärung von rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehen zu können, und wollen ein Drei- oder Vier-Klassen-Rechtssystem nicht zuzulassen. Aber wir sind, wie jedes andere Unternehmen auch, wirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Wir kommen an notwendigen Modernisierungen nicht vorbei, genau so wenig wie an steigenden Kosten.