Das RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte für die verschiedensten Tätigkeiten.
Die Gebühren sind für alle Rechtsanwälte bei gleichem Streitwert und gleicher Leistung gleich.

Ein Beispiel:
Sie haben eine Forderung über einen Betrag in Höhe von € 10.000,--.
Sie gehen, weil Ihr eigenes Bemühen keinen Erfolg gebracht hat, damit zum Anwalt. Dieser wird nachdem Sie die Sache ausführlich besprochen, den Sachverhalt geklärt und Sie ihn mandatiert haben, ebenfalls an Ihren Schuldner schreiben.
Der (außergerichtliche) Gegenstandswert liegt bei € 12.000,--, dem Betrag Ihrer Forderung.

Nach RVG-VV (Vergütungsverzeichnis) wird Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit fällig. Diese bewegt sich zwischen 0,5 und 2,5. Die Mitte- und damit Regelgebühr liegt bei 1,3.
Ist Ihre Sache durchschnittlich umfangreich und schwierig ist eine 1,3-Gebühr zu berechnen. Diese beträgt € 683,80 zzgl. einer Auslagenpauschale (Telefon, Post), gefertigten Kopien und 16 % Mehrwertsteuer. Macht insgesamt einen Rechnungbetrag in Höhe von € 816,41, wenn keine Kopien nötig waren.

Zahlt Ihr Gläubiger, bleibt es bei diesen Gebühren. Wird ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem sich Ihr Gläubiger verpflichtet einen Betrag in Höhe von € 10.000,-- zu zahlen, kommt noch eine Eingungsgebühr in Höhe von 1,5 Gebühren aus einem Gegenstandswert von € 12.000,-- hinzu.

Wird ein gerichtliches Verfahren nötig, weil Ihr Gläubiger nicht zahlt oder eine Einigung nicht erzielt werden kann, kommen für das gerichtliche Verfahren weitere Gebühren hinzu.

Zunächst sind Gerichtskosten in Höhe von € 657,-- zu entrichten. Dazu kommt eine weitere 1,3 Gebühr für den Rechtsanwalt, die anfällt, wenn die Klage eingereicht ist. Allerdings wird die Hälfte der zuvor bezahlten Gebühr im außergerichtlichen Verfahren netto angerechnet.Findet ein Termin statt, kommt eine weitere Gebühr in Höhe von 1,2 hinzu.

Damit fallen insgesamt für den Rechtsanwalt Gebühren in Höhe von € 1.945,20 an zzgl. € 657,-- für das Gericht. Dieses werden eventuell von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Sie eine besitzen.

Gewinnen Sie den Rechtsstreit vollumfänglich, zahlt Ihr Gläubier alles, verlieren Sie vollumfänglich, zahlen Sie alles.

Dies ist lediglich ein Beispiel, das zeigt, dass auch Kostenfrage ein Punkt ist, bei der Mandatierung zu erörtern ist. Darüber hinaus ist der Mandant ohnehin über die Kosten zu belehren. Zögern Sie nicht, konkret danach zu fragen.